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| Der
Dachshund als Stöberer und Brackierer von B. Bavier, Oberförster |
Anlässlich des letzten Prüfungsjagens des Schweizerischen Dachshund Clubs wurde im Programm erstmals zwischen Stöbern und Brackieren unterschieden. Nach fünf Minuten des Freijagens sollte, auf Hornruf des Führers, der Stöberer nach zehn Minuten, der Brackierer nach 20 Minuten wieder bei diesen eintreffen. Diese Unterscheidung ist m.E. durchaus nicht glücklich gewählt und zwar wohl mehr der Ausfluss einer gewissen Verlegenheit und ein vorbei gelungener Versuch um zu einer praktisch brauchbaren Unterscheidung zu gelangen. Die Richter haben das Unbefriedigende dieser Klassifikation offenbar empfunden, denn der Führer wurde gar nicht danach gefragt, ob der Hund als Stöberer oder als Brackierer gemeldet sei und ich persönlich weiss heute noch nicht, als was von beiden mein Hund eigentlich beurteilt wurde. Über das, was man beim Dachshund unter Stöbern oder unter Brackieren verstehen soll, herrschen unter den Freunden unserer Teckel noch recht verschiedene Ansichten. Einmal muss man sich aber darüber doch wohl etwas klarer werden. Als ein Versuch zu dieser Abklärung etwas beizutragen, mögen diese Zeilen aufgefasst werden. |
Was ist überhaupt Stöbern? Der Eine versteht darunter lediglich das Suchen des Hundes mit hoher Nase kurz vor dem Führer. In diesem Sinne kann selbstverständlich der Dachshund niemals Stöberer sein, denn er sucht und findet mit tiefer Nase. Das hindert natürlich durchaus nicht, dass er gelegentlich einmal ein 100 und mehr Gänge unter gutem Wind in der Dickung stehendes Reh hochwitternd aufnimmt und sticht, denn der kleine Kerl weiss seine Nase gut genug zu gebrauchen. Auch das selbstständige und systematische Umschlagen kleiner Revierteile und das Zujagen gegen den Stand des Jägers, dass oft als Stöbern bezeichnet wird, ist mehr Sache des mit hoher Nase suchenden Hundes, schon weil die Fährten des Wildes, und auf diese hält sich der Teckel, nicht immer in gewünschter und bekannter Richtung in die Dickung oder den Revierteil stehen. Wir können also diese Arten des Stöberns hier übergehen. Die gebräuchlichste Unterscheidung ist wohl die des Kurzjagens beim Stöberer und des Langjagens beim Brackieren. Dieser Auffassung war offenbar auch die diesjährige Prüfungsordnung. Nun ist aber das Kurz- oder Langjagen wohl ein Unterscheidungsmerkmal, aber weder das einzige, noch das wichtigste. Jeder jagdliche Anfänger kennt natürlich den Unterschied zwischen dem Stöbern des Spaniels und dem langen, ausdauernden Jagen des Laufhundes. Da wir aber des Letzteren stundenlanges Jagen in unseren Revieren nicht brauchen können und anderseits der Dachshund eben doch mit tiefer Nase sucht, so ist es ja begreiflich, dass die beiden Jagdarten ineinander übergehen und nicht strenge geschieden werden können. Fünf Minuten mehr oder weniger lang jagen erschöpft jedenfalls den Unterschied nicht, denn dieser liegt ebenso sehr in der Art der Suche des Hundes und im Verhalten des Führers. |
Wie verwenden wir überhaupt unseren Teckel zur Jagd? Entweder er geht mit Treibjagden mit den Treibern oder es werden nur Hunde verwendet. Der Hund sucht kurz vor dem Führer oder vor den Treibern. Geht er mit den Letzten, und stösst er auf Wild, so meist auf der Fährte von bereits rege gemachten Wildes oder dann doch auf die warme Fährte in unmittelbarer Nähe des Lagers. Das eigentliche Ausarbeiten einer Fährte, der eigentlichen Nachfährte, das Ausarbeiten aller Haken der Fährte eines im Lager sitzenden Hasen kennt er nicht. Dazu bleibt ihm gar keine Zeit. Nach kurzer Jagd kehrt der Hund zurück und sucht weiter. Das ist der Teckel als Stöberer in Reinkultur. Hat man ihn erst einige Jahre so verwendet, so ist er für gewissenhafte Arbeit auf der Nachfährte überhaupt nicht mehr zu gebrauchen, das ist ihm viel zu langweilig. Geht der Hund dagegen vor dem Führer, so kann man ihm ja freilich etwas mehr Zeit lassen, aber auch hier wird er in der Regel auf bereits rege gemachtes Wild stossen. Im flachen Revier wird man sodann das ganz kurze Jagen, etwa bis zur Grenze des Triebes, wünschen, in bergigen steilen Revieren, muss der Hund etwas länger halten, um das Wild vor die Schützen zu bringen. Man könnte da schon von einem Übergang zum Brackieren reden. Trotzdem möchte ich wegen der Art der Suche und dem Verhalten des Führers auch diese Arbeit noch als Stöbern bezeichnen. |
Und nun zum Brackieren. Der Führer geht nicht mehr mit dem Hund, sondern bezieht selbst einen Stand. Ob durch andere Jäger noch weitere Stände besetzt werden, tut nichts zur Sache. Der Hund sucht selbstständig, weitausgreifend, arbeitet auch auf der Nachfährte mit allen ihren Kniffen und kehrt bei einigermassen ordentlich besetztem Revier nicht zurück, bis er nicht Wild im Lager hoch gemacht hat, und sodann längere Zeit verfolgt hat. Die Art der Suche darf weder beim Stöbern noch beim Brackieren eine planlose sein. Beim Stöberer kann der Führer die Suche selbst leiten, wenn er richtig "führt", beim Brackieren ist der Hund auf sich selbst gestellt. Er soll jedenfalls nicht, kaum geschnallt, in irgend einer Richtung davon stürmen, sondern zuerst gewissenhaft und planvoll die nähere, und erst, wenn er hier nicht findet, auch die weitere Umgebung des Führers absuchen. Der gutgeführte Hund wird sich schon anfangs die Richtung, in der er suchen soll, anweisen lassen (am Hang oder unter dem Weg usw.). |
Die Suche ist also das, was der Richter an einer Prüfung besonders eingehend zu prüfen und zu beurteilen hat. Richten drei Richter, so gehören mindestens zwei derselben hinter den Hund, auch auf die Gefahr hin, dass ihnen der Brackierer zeitweilig aus den Augen kommt. Jedenfalls Müssen sie in erster Linie bestrebt sein, die Suche zu sehen. Sie werden gut tun, da und dort Stände mit anderen Leuten zu besetzen, damit man sofort erkennt, welches Wild der Hund gestohlen hat. Leute sind ja immer genug da. Diese haben sich natürlich so stille zu verhalten, wie auf der eigentlichen Jagd und dürfen keineswegs aus Langeweile selbst zu stöbern anfangen. |
Wohlweislich habe ich ohne jede Zeitangabe lediglich vom Kurz- und Langjagen gesprochen. Die Dauer des Jagens ist nämlich sowohl beim Stöberer als beim Brackierer ein sehr relativer, niemals zahlenmässig festzulegender Begriff. Sie ist abhängig von der Wildart, der Bodendecke, dem Terrain, der Witterung und der Tageszeit. Die Arbeit eines Hundes, der am späten Vormittag in raschelnden, föhndürren Buchenlaub den Hasen auf der Fährte findet und sticht und ihn auch nur kurze Zeit fehlerfrei verfolgt, ist unendlich viel höher einzuschätzen, als die frischfröhliche Hetze im taufrischen Morgen hinter Reh, dessen vollkommen frische Fährte der Hund zufällig gekreuzt hat. Das Letztere kann jeder beliebige Scherenschleifer ebenso gut. Zur richtigen Vergleichung der Dauer dieser beiden Jagden fehlen also alle und jegliche Vorbedingungen. Die Bewertung der Dauer des Jagens muss deshalb ausschliesslich in das freie Ermessen der Richter gestellt werden, die dabei alle genannten Verhältnisse entsprechend einschätzen. Eine Prüfungsordnung, die hier schablonenhaft Zeiten einsetzt, wird den Forderungen der Praxis nicht gerecht. Eingehend muss sich der Richter durch Befragen des Führers auch darüber orientieren, unter welchen heimischen Verhältnissen der Hund jagen muss und welche Leistungen ein praktischer Jagdbetrieb vom Hunde verlangt. Der Hund, der im steilen Jurarevier gerade lang genug jagt, ins flache Prüfungsrevier gebracht, jagt vielleicht über die Schnur, der andere, gewohnt recht lange zu jagen, kürzt im unbekannten Gelände seine Verfolgung wesentlich ab. Das alles muss der Richter beurteilen. |
Wohl keine andere Prüfung als die des Lautjagens stellt die verschiedenen Hunde vor so auseinandergehende Aufgaben. Den ein Hund führt am frühen Morgen ein glücklicher Zufall rasch an wechselndes Rehwild, der andere muss sich in trockener Mittagshitze oder im strömenden Regen mit halbkalter Fährte abfinden. Will man also, um gerecht zu richten, den Zufall auch nur einigermassen ausschalten, so muss man dem Hund längere Zeit zur Verfügung stellen. Das Können des Stöberers wird erst dann recht zur Geltung kommen, wenn man ihm mehrmals zum Stechen Gelegenheit gibt. Die Prüfungsdauer sollte also eigentlich mindestens eine Stunde betragen und würde zwischen den Konkurrenten einen gerechten Ausgleich treffen und evtl. würde der Einfluss der Witterung mehr oder weniger ausgeschaltet. Einem Brackierer müsste man sogar einen halben Tag zur Verfügung stellen dürfen. Praktisch wird man ja nicht so weit gehen können, es wäre denn, der Prüfling würde im heimischen Revier geprüft, wie es der Laufhundclub meines Wissens macht. Aber ein Stündchen für jeden Hund, das müsste gehen. Beim Schliefen geht es auch. Die heutigen Anforderungen der Prüfung an den Hund sind eigentlich geradezu lächerlich gering. |
Und nun noch ein Wort zum "Horn". Es ist bestechend, wenn ein Hund nach kurzer Jagd auf Hornruf oder gellenden Pfiff zurückkehrt. Aber ...? Meiner Ansicht nach legt man an den Prüfungen dieser Hornerei viel zu grosses Gewicht bei. Beim Stöberer vollends ist das Hornen vollkommen sinnlos. Der muss ja ohnedies nach kürzester Zeit, auch ohne Hornruf wieder da sein. Muss man ihn noch einmal aus irgendeinem Grunde abrufen, so soll ein leiser Pfiff genügen, der gerade noch bis zu ihm dringt. Seinen Appell prüfe man also während der Suche, nicht beim Jagen. Warum auch beim Stöbern das ganze Revier mit dem Horn alarmieren und auf 2 Km im Umkreis alle Rehe auf die Läufe bringen? Beim Brackierer leuchtet der Hornruf noch eher ein. Es kann vorkommen, dass man ihn hinter Wild, das man nicht schiessen will oder an der Grenze abrufen muss. Ist die Jagd aber einmal ein gut Stück vom Führer weg, so hört der Hund unter zehn malen das Horn neun mal überhaupt nicht mehr. Man stelle sich doch den Hund bei dieser Arbeit vor. Die wichtigsten seiner Sinne sind auf die Verfolgung der Fährte gerichtet, die Leidenschaft macht ihn alles um ihn her vergessen. Laut an Laut jagt er dahin, jeder Sprung führt ihn durch raschelndes Laub, zähe Brombeerranken, knisterndes Dürrholz, Hügel oder Einsenkungen entziehen ihm den Schall schon längst oder im gebirgigen Jura hört er nur den verwirrenden Wiederhall des Hornes. Ist die Jagd zu Ende, so soll der gut geführte Hund, Horn hin, Horn her, sofort zu seinem Führer zurückkehren. Das Horn mag ihm vielleicht einmal den kürzeren Weg zurückzeigen, statt das er die ganze Rückfährte wieder abhaspeln muss. Das ist dann aber auch so ziemlich alles. Wenn man sich in der Praxis umschaut, dann gelten die verzweifelten Hornstösse um die Aserzeit in der Regel den verfluchten Durchbrennern, die wir ausschalten müssen. Also weg mit dem Horn an der Prüfung, dann zeigen sich die Fehler des Hundes viel besser. |
Ich glaube man hat die ewige Hornerei etwas kritiklos von der Laufhundjagd übernommen, wo man am Abend die Hunde im halben Kanton zusammenhornen muss. Der gut geführte Teckel soll ohne Horn sich wieder einfinden. Länger als höchsten eine halbe Stunde wird man auch den ausdauernsten Teckel im Revier nicht wünschen. Noch das ist in der Regel viel zu lang und die Hälfte tut es reichlich. Dann kommt es aber auf eine Minute früherer oder späterer Rückkehr sicher nicht an. Aber die Prüfung des Appells, so wird man fragen? Nun, da ist mir die Vorschrift des diesjährigen Prüfungsreglements erst recht unverständlich. Nach fünf Minuten des Freijagens soll doch wohl der Führer den Hund zurückrufen. Um in diesen fünf Minuten zurückzukehren, lässt man dem Stöberer 10 Minuten, dem Brackierer 20 Minuten Zeit. Was um Gotteswillen hat dies mit Stöbern und Brackieren zu tun? Offenbar wird stillschweigend vorausgesetzt, dass der Hund trotz des Hornes ruhig weiterjage. Wo bleibt nun da der Appell? Und woher soll nun der Richter wissen, ob der Hund aus eigenem Antrieb zurückkehrt oder wegen des Hornes? Mit einer Appellprüfung hat diese Hornerei meiner Auffassung nach sehr wenig zu tun. |
Ich resümiere: Unter Stöbern ist die kurze, rasche Suche vor dem Führer und kurzes Jagen hinter dem aufgehenden Wilde zu verstehen. Unter Brackieren versteht man die weit ausgreifende, planmässige und selbständige Suche des Hundes mit längerer Verfolgung des Wildes. Die Bewertung der Dauer des Jagens erfolgt nach freiem Ermessen des Richters, unter Würdigung aller Verhältnisse (Wildart, Witterung, Tageszeit, Erfordernisse des heimischen Reviers usw.) Der Appell aufs Horn mag unabhängig vom Jagen geprüft werden, damit sich beim freien Jagen gerade die wichtigsten Fehler besser beurteilen lassen. Beim Stöberer liegt der Beweis der guten Führung und des Appells gerade im Zurückkehren ohne Hornruf. |
Und nun habe ich nur noch einen Wunsch, dass über diese Frage, die immer mehr Bedeutung bekommt, auch noch andere Weidmänner laut geben, bis der Hornruf der Redaktion Schluss erklärt. |
Anmerkungen: |
Obwohl die Jagd mit dem Teckel seit 1925 sich kaum verändert hat, haben wir heutzutage andere Kriterien die für uns Jäger von Bedeutung sind. Die nachfolgend aufgeführten Begriffe werden folgendermassen interpretiert: |
Buschieren |
Stöbern |
Waldsuche.
Arbeiten des Hundes aus der Treiberkette |
Brackieren |
Hetze |
Robert Osterwalder |
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