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Sie ist das Vollzugs- und Kontrollorgan und übt dies als Bindeglied zwischen Züchter und
Rasseclub aus.
Grundlegend und verbindlich für die Zucht von Rassehunden mit Abstammungsurkunden
der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) ist das jeweils gültige "Reglement
über die Eintragung von Hunden in das Schweizerische Hundestammbuch (ER-SHSB)".
Alle Züchter, Eigentümer von Deckrüden und Funktionäre des Clubs sind verpflichtet,
diese Bestimmungen zu kennen und einzuhalten.
Vorstand und Zuchtkommission arbeiten nach den folgenden Grundsätzen: |
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Page 906 - Last modified: March 20, 2008