Die Zuchtkommission

Sie ist das Vollzugs- und Kontrollorgan und übt dies als Bindeglied zwischen Züchter und Rasseclub aus. Grundlegend und verbindlich für die Zucht von Rassehunden mit Abstammungsurkunden der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) ist das jeweils gültige "Reglement über die Eintragung von Hunden in das Schweizerische Hundestammbuch (ER-SHSB)". Alle Züchter, Eigentümer von Deckrüden und Funktionäre des Clubs sind verpflichtet, diese Bestimmungen zu kennen und einzuhalten.
 
Vorstand und Zuchtkommission arbeiten nach den folgenden Grundsätzen:
  • Wir fördern die Züchtung des Dachshundes gemäss den Vorgaben des FCI-Standard mit dem Zweck, die Gesundheit und das rassentypische Wesen des Hundes zu vererben!
     
  • Wir bekämpfen den Handel mit Hunden ausserhalb des Tierschutzgesetzes und wir tolerieren keine unsachgemässe Aufzucht.
     
  • Wir organisieren ein Jahresprogramm, das für Familien- wie für Jagdhunde ein ausreichendes Übungs- und Prüfungsangebot enthält. Ziel dabei ist es, den Bewegungsdrang und/oder die Jagdpassion der Hunde zu erhalten und zu fördern.
     
  • Unsere Clubmitglieder sollen sich mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit vorbildlich verhalten und die Hundehaltung soll die Mindestanforderungen erfüllen.
     

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